Subs, Bits, „Spenden", Sponsorings, AdSense: Sobald regelmäßig Geld reinkommt, interessiert sich das Finanzamt für deinen Stream. Hier ist der Überblick ohne Kanzlei-Sprech — was steuerpflichtig ist, welche Grenzen gelten und wie viel du zurücklegen solltest.
Die kurze Antwort: praktisch alle. Entscheidend ist nicht, wie die Plattform das Geld nennt, sondern dass du es für deine Tätigkeit als Creator bekommst.
| Einnahme | Steuerliche Einordnung (Regel) |
|---|---|
| Subs & Bits (Twitch) | Einnahme aus deiner Tätigkeit — steuerpflichtig |
| „Spenden" / Donations | Trotz des Namens in aller Regel steuerpflichtige Einnahme — echte steuerbegünstigte Spenden gehen nur an gemeinnützige Organisationen |
| AdSense / Werbeanteile (YouTube) | Steuerpflichtige Einnahme |
| Patreon, Ko-fi, Memberships | Steuerpflichtige Einnahme |
| Sponsorings & Kooperationen | Steuerpflichtige Einnahme — auch bei Zahlung aus dem Ausland |
| Affiliate-Provisionen | Steuerpflichtige Einnahme |
| Gratis-Produkte aus Kooperationen | Sachleistung — in der Regel mit dem üblichen Wert als Einnahme anzusetzen |
Dem stehen deine Betriebsausgaben gegenüber: Equipment, Software, anteilige Internetkosten, Spiele für Content, Reisen zu Events. Versteuert wird der Gewinn — Einnahmen minus Ausgaben.
Streamst du regelmäßig mit der Absicht, Geld zu verdienen, ist das in der Regel ein Gewerbe — und gehört angemeldet, unabhängig davon, wie viel (noch) reinkommt. Die Anmeldung ist günstig und schnell; sie zu verschleppen kann teuer werden.
Bei der Umsatzsteuer hilft den meisten Einsteigern die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG): keine USt ausweisen, keine Voranmeldungen. Die Grenzen seit 2025:
Als Planungswert hat sich eine Stufen-Faustformel bewährt: bei Jahresgewinnen bis etwa 12.000 € rund 10 %, bis 25.000 € rund 20 %, bis 45.000 € rund 27 %, darüber 33–40 %. Weist du Umsatzsteuer aus, kommt die vereinnahmte USt vollständig obendrauf — sie ist ein durchlaufender Posten und war nie dein Geld.
Rechne deinen Wert konkret aus: mit dem Steuerrücklagen-Rechner (wie viel Prozent zurücklegen) und dem Privatentnahme-Rechner (was frei verfügbar ist).
Ein guter Monat mit viralem Clip, dann zwei ruhige — laut einer Lexware-Studie von 2025 nennen 62 % der Creator schwankende Einnahmen als ihr größtes Problem. Steuern machen das doppelt gefährlich: Die Vorauszahlung im Dezember fragt nicht, ob der November gut lief.
Das System dagegen ist unspektakulär: bei jeder eingegangenen Zahlung den Rücklagen-Anteil sofort zur Seite legen, einen Puffer von 2–3 Monats-Fixkosten halten und Entnahmen wie ein selbst gezahltes Gehalt behandeln — fester Betrag, fester Rhythmus. Dann ist ein schwacher Monat ein schwacher Monat, keine Krise.
Das Creator Finance Cockpit wurde genau dafür gebaut: Einnahmen nach Quelle (Twitch, YouTube, Patreon, Sponsorings), automatische Steuer- und USt-Rücklage nach deinem Satz, Liquiditätsprognose für 30/60/90 Tage und „Frei verfügbar" — der Betrag, den du dir auszahlen kannst, ohne die Rücklage anzugreifen. Eine lokale HTML-Datei: keine Cloud, kein Account, kein Abo. Einmal 29,99 €.
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Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Für deine konkrete Situation — besonders bei Auslandseinnahmen, Sachleistungen oder dem Wechsel in die Regelbesteuerung — sprich mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
In aller Regel ja. Steuerlich begünstigte Spenden gibt es nur an gemeinnützige Organisationen. Was Zuschauer dir als Streamer schicken, ist aus Sicht des Finanzamts üblicherweise eine Einnahme aus deiner Tätigkeit — genauso wie Subs, Bits oder Sponsorings. Verlasse dich nicht auf das Wort „Spende" im Button.
Sobald du mit Gewinnerzielungsabsicht regelmäßig streamst — also Subs, Werbung oder Sponsorings annimmst — ist das in der Regel ein Gewerbe und gehört angemeldet, unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Die Anmeldung kostet wenig; nicht anzumelden kann teuer werden. Im Zweifel kurz mit dem Gewerbeamt oder einer Steuerberatung klären.
Mit der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) weist du keine Umsatzsteuer aus und sparst dir Voranmeldungen. Seit 2025 gilt sie bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr; überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, wechselst du ab diesem Umsatz sofort in die Regelbesteuerung. Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst du trotzdem.
Als Planungswert: bei Jahresgewinnen bis etwa 12.000 € rund 10 %, bis 25.000 € rund 20 %, bis 45.000 € rund 27 %, darüber 33–40 %. Weist du Umsatzsteuer aus, lege die vereinnahmte USt zusätzlich vollständig zurück. Rechne es mit dem Steuerrücklagen-Rechner durch — verbindlich klärt es eine Steuerberatung.
Ja. Entscheidend ist nicht der Zahlungsweg, sondern dass du etwas für deine Tätigkeit bekommst. Auch direkte PayPal-Zahlungen von Zuschauern und Sachleistungen wie kostenlose Produkte aus Kooperationen sind in der Regel als Einnahme anzusetzen — Sachleistungen mit ihrem üblichen Wert.