Dein Kontostand ist nicht dein Geld. Ein Teil gehört dem Finanzamt, ein Teil deinen offenen Rechnungen, ein Teil deiner Reserve. Dieser Rechner zeigt dir in 30 Sekunden, was wirklich für dich übrig ist — direkt im Browser, ohne dass deine Zahlen irgendwohin gesendet werden.
Hinweis: Dieser Rechner ist eine Planungshilfe mit vereinfachten Annahmen und ersetzt keine Steuerberatung. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser und werden nicht übertragen.
Die Logik ist bewusst einfach und transparent:
Was übrig bleibt, kannst du dir entnehmen, ohne an Steuer, Rechnungen oder deine eigene Reserve zu gehen. Genau diese Zahl heißt im Mnemor Creator Finance Cockpit „Frei verfügbar" — dort wird sie laufend automatisch aus deinen echten Einnahmen und Ausgaben berechnet, statt dass du sie jedes Mal neu zusammensuchst.
Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer zahlst du dir kein Gehalt. Du entnimmst Geld aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke — das ist die Privatentnahme. Sie ist keine Betriebsausgabe und mindert deinen Gewinn nicht. In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wird sie deshalb getrennt von den Betriebsausgaben geführt.
Wichtig zu verstehen: Die Entnahme selbst löst keine Steuer aus. Versteuert wird dein Gewinn — egal, ob er auf dem Geschäftskonto liegt oder auf deinem Privatkonto. Die Gefahr liegt woanders: Wer zu viel entnimmt, hat bei der nächsten Vorauszahlung oder Nachzahlung das Geld nicht mehr auf dem Konto.
Es gibt keine gesetzliche Grenze — aber eine praktische: alles, was nach Steuerrücklage, USt, Puffer und fälligen Rechnungen übrig ist. Drei Faustregeln haben sich bewährt:
Das Creator Finance Cockpit berechnet „Frei verfügbar" laufend aus deinen echten Einnahmen, Fixkosten und Rücklagen — dazu Liquiditätsprognose für 30/60/90 Tage und deine Entnahmen pro Monat und Jahr. Eine lokale HTML-Datei: keine Cloud, kein Account, kein Abo. Einmal 29,99 €.
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Auf die Entnahme selbst fällt keine Steuer an. Versteuert wird dein Gewinn — unabhängig davon, ob du ihn entnimmst oder auf dem Geschäftskonto lässt. Genau deshalb ist die Steuerrücklage so wichtig: Das Geld auf dem Konto ist zum Teil schon fürs Finanzamt reserviert.
Eine verbreitete Faustregel sind zwei bis drei Monate deiner Fixkosten. Bei stark schwankenden Einnahmen — etwa als Creator oder Freelancer mit Projektgeschäft — eher mehr. Der Puffer fängt schwache Monate ab, ohne dass du an die Steuerrücklage gehen musst.
Nein. Wenn du Umsatzsteuer ausweist, ist die vereinnahmte USt ein durchlaufender Posten — sie gehört dem Finanzamt und wird mit der USt-Voranmeldung abgeführt. Behandle sie nie als verfügbares Einkommen. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG betrifft dich das nicht.
Viele Selbstständige fahren gut mit einer festen monatlichen Entnahme in der Höhe eines vorsichtigen Durchschnittsmonats — wie ein selbst gezahltes Gehalt. Läuft es besser, kannst du am Quartalsende nachziehen. Wichtig ist, dass jede Entnahme gegen Rücklagen und Puffer geprüft ist.
Das hängt von deinem Gewinn ab. Als grobe Planungsgröße: bei niedrigen Gewinnen rund 15–20 %, im mittleren Bereich 25–30 %, bei höheren Gewinnen 35–40 % — plus vereinnahmte USt, falls du sie ausweist. Unser Steuerrücklagen-Rechner gibt dir einen Planungswert. Verbindlich klärt das deine Steuerberatung.