Die Steuernachzahlung trifft Selbstständige selten, weil die Steuer zu hoch war — sondern weil das Geld beim Fälligkeitstermin nicht mehr da ist. Dieser Rechner gibt dir in 20 Sekunden einen Planungswert für deine monatliche Rücklage. Deine Eingaben bleiben im Browser.
Hinweis: Faustformel auf Basis der Einkommensteuer-Progression für Alleinstehende ohne weitere Einkünfte. Splitting, weitere Einkünfte, Gewerbesteuer und Sonderfälle verändern das Bild. Planungshilfe — keine Steuerberatung. Eingaben werden nicht übertragen.
Die Einkommensteuer ist progressiv: Auf die ersten rund 12.000 € Gewinn (Grundfreibetrag) zahlst du nichts, danach steigt der Satz schrittweise. Für die Rücklagen-Planung reicht eine Stufen-Faustformel:
| Jahresgewinn | Rücklage (Planungswert) |
|---|---|
| bis ca. 12.000 € | ~10 % |
| 12.000 – 25.000 € | ~20 % |
| 25.000 – 45.000 € | ~27 % |
| 45.000 – 70.000 € | ~33 % |
| über 70.000 € | ~40 % |
Die Prozentsätze sind bewusst leicht nach oben gerundet — eine zu große Rücklage ist ein angenehmes Problem, eine zu kleine nicht. Bist du Gewerbetreibender mit Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 €, kommt Gewerbesteuer hinzu; sie wird aber weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die Faustformel als Planungsgröße meist trägt.
Weist du Umsatzsteuer aus, gilt eine einfache Regel: Die vereinnahmte USt ist nie dein Geld. Sie wandert mit der Voranmeldung ans Finanzamt. Lege sie zu 100 % zur Seite — am besten gedanklich getrennt von der Einkommensteuer-Rücklage.
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG betrifft dich das nicht — solange du in den Grenzen bleibst: Seit 2025 gilt die Regelung bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr; überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, wechselst du ab diesem Umsatz sofort in die Regelbesteuerung. Wer auf die Grenze zuläuft, sollte den Wechsel früh einplanen.
Im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit setzt das Finanzamt oft noch keine Vorauszahlungen fest. Es fühlt sich an, als wäre die Steuer niedrig — bis die erste Steuererklärung kommt. Dann fällig: die Nachzahlung fürs erste Jahr plus nachträglich festgesetzte Vorauszahlungen fürs laufende Jahr. Zwei Jahre Steuern, ein Bescheid.
Danach läuft es geregelter: Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind quartalsweise fällig — zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Wer von Monat eins an nach der Faustformel zurücklegt, erlebt beides ohne Schrecken.
Das Creator Finance Cockpit legt bei jeder erfassten Einnahme deinen Steuer- und USt-Anteil automatisch zurück und zeigt dir „Frei verfügbar": den Betrag, den du dir auszahlen kannst, ohne die Rücklage anzugreifen. Eine lokale HTML-Datei — keine Cloud, kein Abo. Einmal 29,99 €.
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Als Faustformel: bei Jahresgewinnen bis etwa 12.000 € rund 10 %, bis 25.000 € rund 20 %, bis 45.000 € rund 25–30 %, bis 70.000 € rund 33 % und darüber etwa 40 %. Das sind Planungswerte — die tatsächliche Steuer hängt von deiner Gesamtsituation ab (Splitting, weitere Einkünfte, Kirchensteuer, Gewerbesteuer).
Nein. Mit der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab. Achte aber auf die Grenzen: Seit 2025 gilt die Regelung bis 25.000 € Vorjahresumsatz; überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, fällst du ab diesem Umsatz sofort in die Regelbesteuerung.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind quartalsweise fällig: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Vorsicht in den ersten Jahren: Solange noch keine Vorauszahlungen festgesetzt sind, kommt nach der ersten Steuererklärung oft eine Nachzahlung plus nachträglich festgesetzte Vorauszahlungen — die berüchtigte Doppelbelastung.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind laufende Kosten, keine Steuer — plane sie als monatliche Fixkosten ein, nicht in der Steuerrücklage. Dieser Rechner betrachtet nur Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
Lege bei jeder eingegangenen Zahlung sofort den Prozentsatz zur Seite — am besten auf ein separates Unterkonto. So wächst die Rücklage automatisch mit guten Monaten mit und du gerätst in schwachen Monaten nicht in Versuchung. Das Creator Finance Cockpit rechnet die Rücklage laufend pro Einnahme mit.